Misburger Minimäuse

♥ Schon seit Februar 2005 ... Spiel und Spaß bei unserer Tagesmama :)



Kosten: 

Meine Tagespflegestelle „Misburger Minimäuse“ ist öffentlichen Einrichtungen gleichgestellt, d.h. den Familien entstehen keine höheren Kosten, als bei einer Betreuung des Kindes in einer Krippe. 

Ich werde direkt vom Jugendamt bezahlt. Die Sorgeberechtigten leisten an dieses einen Kostenbeitrag, der sich nach dem Familieneinkommen sowie der Anzahl und dem Alter der parallel in hannoverschen Einrichtungen betreuten Geschwisterkinder richtet und vom FamilienServiceBüro festgelegt wird. 

Ab dem dritten Geburtstag ist die Kindertagespflege komplett beitragsfrei. Die Stadt erhebt dann lediglich noch eine Verpflegungspauschale i.H.v. derzeit EUR 30,00 pro Monat.

Von meiner Seite kommen zu keiner Zeit Extrakosten auf Sie zu.

 

Berechnung zumutbarer Beiträge / FamilienServiceBüro



Masernschutz/Impfpflicht:

Gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung altersentsprechende Masern-Impfungen vorweisen (im Alter von 13-24 Monaten eine, ältere Kinder zwei Impfgaben).

>> Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Tagespflegeperson verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulässt.

Bitte legen Sie mir spätestens mit Beginn der Eingewöhnung einen Nachweis über den entsprechenden Impfschutz vor (Kopie Impfausweis, Anlage Untersuchungsheft oder ärztliche Bescheinigung), da ich Ihr Kind sonst leider nicht bei uns aufnehmen darf!


Außerdem wichtig zu wissen:

Zu unserer Familie gehören drei liebe, gepflegte Katzen: Sienno (*03/16), Mios (*10/16) und Shiva (*07/18).